Die Ursachen für Arbeitsunfälle sind mehrheitlich im Verhalten der Beschäftigten zu suchen. Daher hebt die Betriebssicherheitsverordnung den Stellenwert von Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten bereits im ersten Paragraphen hervor. Eine besondere Beauftragung verlangt sie außerdem für die Benutzung von Arbeitsmitteln, deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist. Diesen Themenkreis greift die TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-24 |
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