Ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, einem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zu überlassen, kann bei der Auswahl des Parkplatzes nicht willkürlich entscheiden, sondern muss auch das Interesse des Arbeitnehmers an kurzen Wegen und Zeitersparnis berücksichtigen. Anlass des Rechtsstreits vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht –LAG- (Urteil vom 16.11.2009, 17 Sa 900/09) war die Auseinandersetzung zwischen einer Fluggesellschaft und einem Flugkapitän, dessen Wohnort weit von seinem Stationierungsort entfernt ist. Der Flugkapitän hatte bisher von der Arbeitgeberin die Parkgebühren für einen auf dem Flughafengelände seines Heimatortes liegenden Parkplatz erstattet bekommen. Nachdem die Arbeitgeberin diese Kosten nicht mehr tragen wollte, kam es zum Rechtsstreit. Dieser endete mit der gerichtlichen Feststellung, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer auf dem Gelände des Flughafens seines Heimatortes einen unentgeltlichen Parkplatz zu überlassen, damit er dort sein Auto abstellen kann, wenn er zu seinem Stationierungsort fliegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-08 |
Seite 91
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