Recht und Arbeit: Kein Arbeitsunfall bei ungestörtem Bewegungsablauf
Eine Verkäuferin hatte in einem Lebensmittelgeschäft die Aufgabe, frisch angeliefertes Gemüse aus bis zu 25 kg schweren Kisten auszupacken und auf eine Theke zu legen. Die Kisten musste sie von einem Stapel herunternehmen und anschließend teilweise in die Hocke gehen, um das Gemüse auch im unteren Teil der Theke zu verstauen. Eines Tages krachte es heftig im Knie, als sie sich aus der Hocke erhob und dabei ihr rechtes Knie verdrehte. Seitdem leidet sie unter Beschwerden in diesem Knie.
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