In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV wurden vom Gesetzgeber notwendige rechtliche Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen erfolgten gemeinsam mit der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern und der Änderung der Arbeitsstättenverordnung auf der Grundlage der Bundesratsbeschlüsse vom November 2016. Wesentliche Neuerungen betreffen die Definition der Fachkunde sowie die Festlegungen zum Laserschutzbeauftragten (LSB). Um häufig auftretende Fragen aus der betrieblichen Praxis zu beantworten, werden die Verordnungsänderungen im vorliegenden Beitrag erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.