Der heutige Einsatz von Reparaturasphalt ist ein Beispiel für das Ignorieren des STOP-Prinzips. Reparaturasphalte werden lösemittelhaltig und lösemittelfrei angeboten. Traditionell wird vor allem lösemittelhaltiger Reparaturasphalt eingesetzt. Die Straßenbauämter, die vor allem den Reparaturasphalt verarbeiten, haben meist keinen Einfluss auf die Anschaffung. Diejenigen die die Reparaturasphalte ausschreiben, kennen offensichtlich weder die Arbeitsschutz-Regelungen noch die Umweltschutzvorschriften.
Am Reparaturasphalt wird zudem deutlich, wo Schwächen der CLP-Verordnung liegen, welche Probleme die Anwender mit dem Verständnis von Sicherheitsdatenblättern haben und wie klar eine Substitutionsentscheidung ist, wenn die Gefährdungsbeurteilung richtig gemacht und anschließend rechtssicher gearbeitet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-01 |
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