Je nach wissenschaftlicher Disziplin in der man sich gerade bewegt wird der Begriff des Risikos unterschiedlich definiert. Hier interessiert vorrangig der Arbeitsschutz und dort finden sich Grenzwerte, welche mit Ist-Werten zu vergleichen sind, z. B. in diversen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen usw.). Stellt man eine Abweichung vom Sollwert fest, muss deren „Gefährlichkeit“ bewertet werden. Dazu bieten sich (mindestens) zwei Einflussgrößen an:
– Eintrittswarscheinlichkeit eines Unfalles und
– erwartete Schadenshöhe.
Sowohl der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) als auch der Schadensschwere (S) werden jeweils 1 bis 10 Punkte zugeordnet. Somit haben wir eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 (=nahezu ausgeschlossen) bis 10 (= tritt sicher ein) und eine Schadensschwere von 1 (=keine Verletzung) bis 10 (=Todesfall). Gewichtung: 1–3 niedrig, 4–6 mittel, 7–10 schwer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-02 |
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