Kurz nach seinem 13. Geburtstag stürzte gegen 18 Uhr ein Schüler auf dem Schulgelände eines Gymnasiums in einen Lüftungsschacht, der mit einem „massiven Metallgitter verblendet“ war. Der Bereich des Schachtes ist auch außerhalb der Schulzeiten von öffentlichem Verkehrsgrund aus zu erreichen. Es existiert kein Hinweisschild, dass das Betreten des Geländes verboten wäre. Der Schüler verklagte den Schulträger des Gymnasiums auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.