In diesem Jahr haben die vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung der im Juni 2013 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) begonnen. Diese ist von Deutschland sowie allen anderen Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen. Es ist daher sinnvoll, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit den neuen Begrifflichkeiten und Vorgaben vertraut zu machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-28 |
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