Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, auch als DGUV Vorschrift 2 bezeichnet, trat zum 1. Januar 2011 in Kraft. Erstellt wurde sie vom Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Somit gibt es bei allen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erstmalig eine einheitliche Vorgabe, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, die im Arbeits sicherheitsgesetz gefordert ist, in den Betrieben umzusetzen ist. Die Umsetzung der UVV erfordert in den Betrieben eine systematische Vorgehensweise, welche mit einem entsprechenden Ressourcenbedarf verbunden ist. Aus diesem Grund sollen in diesem Artikel die entstehenden Synergieeffekte zwischen der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 und einem Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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