In Österreich wurde – wie auch in den anderen EU-Staaten – in den letzten Jahren eine sogenannte aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik verstärkt. Diese Politik zielt darauf, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, die Bereitschaft zur (Wieder-) Aufnahme von Erwerbsarbeit zu steigern und die Eigenverantwortung zur Bestreitung des Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit zu stärken. Mit dem Programm „Fit2work“ von 2012 und dem Wiedereinstellungsteilzeitgesetz von 2017 wurde diese Politik fortgesetzt. Im ersten Teil dieses Beitrags werden allgemeine Aspekte der Sicherung der Erwerbsfähigkeit behandelt. Im Mittelpunkt des zweiten Teils werden rechtliche, institutionelle und konzeptionelle Fragen stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-30 |
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