Bereits im Jahr 1938 meldete F. D. F. Walters in den USA ein Patent für Ohrpassstücke nach Maß an, welche für Hörgeräte genutzt werden sollten und der Form des menschlichen Ohres nachgebildet wurden. Auch heute noch finden sowohl hinter dem Ohr zu tragende Hörgeräte (HdO) als auch im Ohr getragene Hörgeräte (IdO) ihren Halt durch diese Passstücke. Allerdings strebt man aktuell bei der Hörgeräteversorgung an, eine immer tiefer im Gehörgang sitzende und damit kaum zu erkennende Otoplastik zu verwenden oder man verwendet sogenannte Schirmchen, die den Gehörgang nicht abdichten (offene Versorgung). Ohrpassstücke wurden als Gehörschutz-Otoplastiken zuerst in den Niederlanden ab etwa 1980 eingesetzt. Dort ist der Verbreitungsgrad dieses Gehörschutztyps heute sehr hoch. In Deutschland wurden Otoplastiken als persönliche Schutzausrüstung ab etwa 1995 verwendet. Heute hat sich dieser Gehörschutz, der entsprechend DIN EN 352-2 als Gehörschutzstöpsel eingestuft wird, etabliert und wird häufig als bester Gehörschutz bezeichnet. Es erscheint deshalb notwendig, die Möglichkeiten, die Vor- aber auch Nachteile von Gehörschutz-Otoplastiken aus Sicht der Unfallversicherungsträger zusammenzufassen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
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