Die wesentliche Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland ist das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG basiert auf der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG und der Richtlinie 91/383/EWG. Ziel des ArbSchG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind solche zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Als Maßstab zur Durchführung dieser Maßnahmen dient ins besondere der Stand der Technik.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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