In Deutschland belastet Staub mehrere Millionen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen. Bereits im Jahre 2001 legte der Ausschuss für Gefahrstoffe deshalb den Allgemeinen Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion mit 3 mg/m³ für Arbeitsplätze fest. Ab 2004 gelten für die einatembare Staubfraktion 10 mg/m³. Eine der Branchen, die als Ausnahmen aufgenommen wurden, waren Kraftwerke. Seitens der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) bestand von Anfang an großes Interesse an einer Klärung dieser Situation und einer branchenübergreifenden Beschreibung der Staubbelastungen. Deshalb untersuchten die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Ingenieurbüro Probiotec, Düren, die Belastungssituation durch Staub in diesen Unternehmen. Die BAuA hat die Ergebnisse jetzt als Bericht „Staubbelastungen an Arbeitsplätzen in Müllverbrennungsanlagen“ veröffentlicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-05 |
Seiten 524 - 525
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