Gemäß Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die Stäube freisetzen können, unter Beachtung des Staubungsverhaltens vorzunehmen. Das „Einfache Maßnahmenkonzept (EMKG)“ der BAuA beinhaltet ausdrücklich Hinweise auf das Staubungsverhalten. Die quantitative Charakterisierung der Staubungsneigung ist Gegenstand sowohl der Normung als auch der Forschung.
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