Am 20. April 2016 war es soweit: nach jahrzehntelangem Ringen wurde aus der europäischen PSA-Richtlinie (PSA- RL) die PSA-Verordnung (PSA-V). Der juristische Laie vermutet dahinter möglicherweise ein weiteres – für ihn unverständliches – Wortspiel. Dem ist aber nicht so. Galt die PSA-RL als eine Vorgabe, welche durch den anwendenden Mitgliedsstaat noch individuell umgesetzt werden konnte, gilt die PSA-Verordnung nun direkt in allen Mitgliedsstaaten. Das schafft nun gleiche Rechtsgrundlagen für alle, und Fragen, die durch unterschiedliche Umsetzungen entstanden, sollte es nun nicht mehr – oder mindestens deutlich weniger – geben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-01 |
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