Ein 8-jähriger Junge wurde unter einem herunterkrachenden Heizkörper begraben. Ursache für den tödlichen Unfall war ein Verstoß gegen die DIN 18032. Das Amtsgericht Bad Mergentheim verurteilte den Heizungsbauer wegen fahrlässiger Tötung. Das Strafverfahren verdeutlicht die (negative) Vermutungswirkung technischer Normen: werden sie nicht eingehalten, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der gesetzliche geforderte Sicherheitsmaßstab nicht eingehalten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-02 |
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