Seit geraumer Zeit rückt die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) bei Beschäftigten nach längerer Erkrankung verstärkt in den Fokus, vor allem im Zusammenhang mit der Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die SWE findet in der Praxis stärkere Beachtung. Sie dient der besseren Eingliederung und ist in der Praxis ein bewährtes Instrument aller Träger medizinischer Rehabilitationsleistungen gemäß § 44 SGB IX. Sie ist im Krankenversicherungsrecht gemäß § 74 SGB V geregelt. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit den Grundlagen der SWE. Dies wird mit den Einsatzmöglichkeiten der SWE bei schwerwiegenden Erkrankungen in Teil 2 fortgesetzt, woran sich eine Darstellung der Zusammenhänge mit dem BEM sowie mit dem Arbeitsschutz und eine Betrachtung der Voraussetzungen für ein Gelingen der SWE anschließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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