Mittlerweile liegen mehr als zwei Jahre Erfahrung in der Anwendung der ASR A2.2 vor, und es haben sich in der Praxis eine Reihe von Fragen ergeben, die auch ggf. eine Anpassung oder Klarstellung der Regelungen zur Folge haben werden. Dazu gehört z. B. auch die Frage, warum nur Feuerlöschgeräte ab 6 Löschmitteleinheiten (LE) in die Bemessung einfließen. Der nachfolgende Beitrag soll dazu dienen, den mit der ASR A2.2 verbundenen Diskussionen eine sachliche, auf Brandschutzingenieurmethoden fundierte Basis zu geben. Die hierbei getroffenen, diskussionswürdigen Annahmen haben zum Ziel, mit der Argumentation -in sich konsistent- im Rahmen der bisherigen Normen und Regeln zu bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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