Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zum derzeitigen Stand des technischen Regelwerks zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mit dem Regelwerk soll ein Beitrag zur Konkretisierung der Forderungen der BetrSichV geleistet werden. Wendet der Arbeitgeber die Regeln an, so entsteht rechtlich eine Vermutungswirkung, dass er die Forderungen erfüllt. Wählt er eine andere Lösung, muss er diese ggfls. begründen und die Gleichwertigkeit seiner Lösung nachweisen können.
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