Arbeiten unter Einwirkungen gefährlicher Stoffe sind im betrieblichen Alltag ein bedeutendes Dauerthema. Die dabei auftretenden Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Natürlich ist regelmäßig zu überprüfen, ob diese Maßnahmen denn auch zum Ziel führen, es sind also Wirksamkeitskontrollen durchzuführen. Dies alles fordert das Arbeitsschutzgesetz, und es wird noch bekräftigt durch die Regelungen des Gefahrstoffrechts. Aber nicht nur im stationären Betrieb muss mit dem Auftreten gefährlicher Stoffe gerechnet werden. So können die „Hinterlassenschaften“ stillgelegter Produktionsstandorte erhebliche gesundheits- und umweltgefährdende Bestandteile haben, z. B. Benzin im Boden durch leckgeschlagene Tankanlagen. Man spricht hier von „Kontamination“ – wörtlich übersetzt Verunreinigung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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