Am 31.10.2013 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Damit, so das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, soll die arbeitsmedizinische Vorsorge weiter gestärkt werden. In der Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit sind Betriebsärzte und Betriebsärztinnen die Experten. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beurteilen sie diese Wechselwirkungen auf individueller Ebene, klären Beschäftigte über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie. Arbeitsmedizinische Vorsorge stellt damit eine wichtige Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-29 |
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