Jede Arbeit spielt sich in einer bestimmten Umgebung ab. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Arbeitssttte und definiert diesen Begriff wie folgt:
Arbeitssttten sind:
1. Orte in Gebuden oder im Freien, die sich auf dem Gelnde eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung fr Arbeitspltze vorgesehen sind,
2. andere Orte in Gebuden oder im Freien, die sich auf dem Gelnde eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
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