Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) novelliert. Insgesamt, so stand es damals in der amtlichen Begründung des zuständigen Bundesministeriums, „dienen die mit der Novellierung vorgenommenen strukturellen Veränderungen dem Zweck, die Verordnung übersichtlicher zu machen. Damit wird ein Beitrag zu größerer Transparenz und besserer Handhabbarkeit des Arbeitsstättenrechts geleistet.“
Seitdem wurde die ArbStättV bereits fünfmal revidiert, zuletzt im Juli 2010. Ob nun alles „transparenter“ und „handhabbarer“ geworden ist als zuvor, müssen die Anwender beantworten. Eines ist jedoch klar: Die vielen sehr konkreten Festlegungen der „alten“ Arbeitsstättenverordnung sind passé, die Verordnung enthält nunmehr nur noch grundsätzliche Anforderungen, die für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erforderlich sind. Zu einzelnen Vorschriften der Verordnung werden Technische Regeln, die so genannten „Arbeitsstättenregeln“ (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Verordnung für die Praxis weiter konkretisieren. Zur Orientierung bei der Anwendung der Arbeitsstättenverordnung können auch die bisher nicht überarbeiteten alten ArbeitsstättenRichtlinien herangezogen werden, die somit noch bis zum 31. Dezember 2012 als Hilfestellung im Betrieb dienen können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-02 |
Seiten 363 - 367
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