Was Organisation ist, weiß eigentlich jeder. Wikipedia, die „freie Enzyklopädie“ im Internet weiß dazu: „Eine Organisation ist ein bewusst geschaffenes, zielgerichtetes Gebilde, das Gründer und auch ein Gründungsdatum hat. Der Begriff wird zum einen prozessual, auf das Handeln des Organisierens, zum anderen strukturell, auf das organisierte Gebilde bezogen.“ Der Gesetzgeber bedient sich dieses „zielgerichteten Gebildes“, um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entstehen zu lassen, indem er dem Arbeitgeber verpflichtet, zur Planung und Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes für eine „geeignete“ Organisation zu sorgen. Mehr noch: Er verpflichtet den Arbeitgeber, Vorkehrungen zu treffen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Und dies will organisiert sein! Und dabei sind alle betrieblichen Akteure gefordert: Der Arbeitgeber selbst, die Führungskräfte auf höchster, mittlerer und unterer Ebene, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Berater Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nur in einem betrieblichen Geflecht, das sicherstellt, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben erfüllen, kann das gedeihen, was der Gesetzgeber erwartet: Die stetige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.02.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-04 |
Seiten 94 - 97
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