Bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisanlagen bestehen Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge und stromführende Leitungen wie Oberleitungen, Stromschienen oder Speiseleitungen. Für alle Arbeiten, bei denen Personen, Maschinen oder Geräte im Gleisbereich eingesetzt werden sollen oder in den Gleisbereich hineingeraten können, sind Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Bahnbetriebs erforderlich. Dies gilt sowohl für Gleisbauarbeiten als auch für Arbeiten in Gleisnähe, z. B. bei Tief- oder Ingenieurbauarbeiten oder bei sonstigen Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.10.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-26 |
Seiten 478 - 481
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