Am 01.12.2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (abgekürzt: ProdSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz, das das bisherige Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ablöste, gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Es gilt auch – abgesehen von einigen speziellen Ausnahmen – für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können. Somit ist das ProdSG die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen – vom Haarfön, Wasserkocher und Minibagger bis zu Atemschutzgeräten und komplexen Anlagen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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