Im Betrieb entscheidet der Arbeitgeber, welche Stoffe und Zubereitungen für welche Zwecke eingesetzt werden. Also muss er sich auch darum kümmern, dass die Tätigkeiten mit diesen Stoffen möglichst wenig gefahrenträchtig sind. Die dabei zu beachtenden Bestimmungen finden sich vor allem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und im dazu erlassenen Technischen Regelwerk. So weit, so gut. Aber wie ist das alles umzusetzen, was ist dabei zu beachten und wie werden die gefährlichen Stoffe eigentlich in den Verkehr gebracht? Dies sind Fragen, die in grundlegenden Rechtsvorschriften über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-31 |
Seiten 538 - 542
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