Nicht nur in der Ferienzeit ist es ein Thema: Der Arbeitsschutz von Jugendlichen. Ob Praktikum, Ferienjob oder reguläre Beschäftigung: Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss besonders geschützt werden. Das Thema ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er ihm ein eigenes Gesetz widmet – das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Das Gesetz schützt deshalb junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist. Kinderarbeit hingegen ist grundsätzlich verboten. Die Kinderarbeitsschutzverordnung konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für Kinder ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche, ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
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