Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dies ist O-Ton des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, das als Arbeitssicherheitsgesetz mit der Abkürzung ASiG bekannt ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz „FaSi“ abgekürzt (wenngleich auch der nicht ganz korrekte Begriff „Sicherheitsfachkraft SiFa“ in Gebrauch ist), hat also umfassende Aufgaben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-01 |
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