Nach einem tödlichen Unfall bei Demontagearbeiten im Kernkraftwerk Isar I verurteilte das Amtsgericht Landshut eine Ingenieurin wegen fahrlässiger Tötung – sie war Projektleiterin und erstellte einen fehlerhaften Abrissplan. Exemplarisch an diesem Fall wird verständlich, wie unterschiedlich Techniker und Juristen über (Sicherheits-)Verantwortung denken
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-24 |
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