Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend, weil der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) erfolgte – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und sein mögliches Verschulden zu diskutieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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