Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – das ADR – wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich im Abstand von jeweils 2 Jahren die deutschen Gefahrgut- Vorschriften. Die aktuelle deutsche Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE 2005 – hat im Januar 2005 das internationale ADR 2005 in Kraft gesetzt. Wegen des Zwangs zu europäischer Harmonisierung der Vorschriften musste auch die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung geändert werden: GGAV 2005.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2005.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 434 - 439
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.