Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – das ADR – wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich im Abstand von jeweils 2 Jahren die deutschen Gefahrgut- Vorschriften. Die aktuelle deutsche Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE 2005 – hat im Januar 2005 das internationale ADR 2005 in Kraft gesetzt. Wegen des Zwangs zu europäischer Harmonisierung der Vorschriften musste auch die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung geändert werden: GGAV 2005.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2005.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 434 - 439
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