Auf dem Gelände eines großen Energieerzeugungsunternehmens war der Abbruch eines ehemaligen Druckluftgebäudes geplant. In Vorbereitung hierzu wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Asbest-Sachverständiger mit der Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung von gefahrstoffhaltigen Materialien im und am Gebäude gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung beauftragt. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde u. a. festgestellt, dass die Fassadenplatten mit einem asbesthaltigen Spritzputz beschichtet waren.
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