Unfallhäufigkeit und Unfallschwere sind zwei maßgebliche Kriterien für die Bestimmung der „Gefährlichkeit“ von Prozessen. Erstere lässt sich in der Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle (AU) ausdrücken. Einige gebräuchliche Methoden zur Quantifizierung der Unfallschwere sollen nachfolgend dahingehend untersucht werden, inwieweit Übereinstimmung in den Aussagen erzielt wird. Basis der Analyse stellen 16 495 meldepflichtige Arbeitsunfälle des Bauwesens dar.
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