Seit dem 1. Juni 2007 ist mit der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) ein europäisches Chemikalienrecht in Kraft getreten, das in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar Gültigkeit hat. REACH steht für Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals, also die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. REACH fordert von Herstellern und Anwendern chemischer Stoffe, im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung, u.a. quantitative Aussagen über zu erwartende Expositionen am Arbeitsplatz. Eine fundierte Ermittlung der Exposition ist möglich, wenn Messdaten zu Verfügung stehen. Sind keine oder nur unzureichende Messwerte verfügbar, kann die so erstellte Risikobewertung nur begrenzt aussagefähig sein. Für solche Fälle sieht die REACH-Verordnung Modellabschätzungen als Grundlage zur Ermittlung von Expositionsschätzwerten vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-09 |
Seiten 484 - 490
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