Mietwäsche-Firmen sind für das Inverkehrbringen neuer und getragener/gereinigter Warnkleidung verantwortlich. Sie müssen überprüfen, ob die retroreflektierenden Streifen und das fluoreszierende Hintergrundmaterial noch ihre Funktionalität/Wirkungsweise erfüllen und sind damit für die Bewertung der Ablegereife der Kleidung verantwortlich. Somit stehen Mietwäsche-Firmen in einem Zwiespalt zwischen Wirtschaftlichkeit und zu gewährleistender Sicherheit. Betroffen sind alle Arbeitsbereiche, in denen Warnkleidung getragen werden muss, z. B. Gleisbau, Straße, innerbetrieblicher Transport und Verkehr, Erste Hilfe, Notdienste, Ordnungsdienste, Schifffahrt, Hafenarbeit, selbst der Bereich der Jagd, Waldarbeit und Ernte sind hier eingeschlossen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-28 |
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