Muskel- und Skeletterkrankungen stehen in Deutschland noch immer an der Spitze der Krankheitsstatistiken. Nach wie vor verursachen sie fast 25 Prozent der Arbeitsunfähigkeit. Zum Schutz der Beschäftigten vor diesen Erkrankungen ist die Gefährdungsbeurteilung durch das Arbeitsschutzgesetz und die Lastenhandhabungsverordnung seit 1996 gesetzlich geregelt. Mit den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfohlenen Leitmerkmalmethoden zum „Heben und Tragen“ sowie „Ziehen und Schieben“ liegen seit 1997 bzw. 2002 entsprechend praktikable Verfahren zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-12 |
Seite 32
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