Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist in Deutschland mittlerweile ein weitverbreitetes Phänomen. Die rechtliche Zulässigkeit der Überwachung unterliegt den strengen Voraussetzungen des BDSG, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes konkretisiert werden. Es ist stets eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Arbeitnehmer und dem Überwachungsinteresse des Arbeitgebers vorzunehmen. Da sich eine solche Interessenabwägung immer nur auf einen konkreten Sachverhalt beziehen kann, ist der Grad zwischen Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Überwachung am Arbeitsplatz sehr schmal und stets abhängig vom Einzelfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-29 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: