Die beim Umgang und der Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzten Handschuhe müssen entsprechend den Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung als Lebensmittelbedarfsgegenstände gekennzeichnet sein. Leider wird dies nicht immer beachtet, so dass häufig Handschuhe zum Einsatz kommen, die nicht für die Verwendung im Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 130 - 131
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