Arbeitgeber*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-02 |
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