Im Sommer 2006 wurde die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verabschiedet. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und setzt den Rahmen für die Bereitstellung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen auf dem europäischen Markt. Durch Informationspflichten zu Stoffdaten, Ermittlung von Grenzwerten, Beschränkungen und Zulassungen hat sich die Verordnung positiv auf den Arbeitsschutz ausgewirkt. Der Beitrag wertet die bisherigen Effekte aus und zieht ein Fazit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-02 |
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