Von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) werden sowohl für elektromagnetische Felder als auch für optische Strahlung seit einigen Jahren Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinbevölkerung vor nichtionisierenden Strahlung veröffentlicht, die u. a. von verschiedenen internationalen und nationalen Gremien bzw. Institutionen, wie z. B. der Europäischen Union (EU), in Regelungen übernommen werden. Dies ist in der EU für die Beschäftigten/Arbeitnehmer in Richtlinien erfolgt, die wiederum von den Mitgliedstaaten der EU in entsprechende Rechtsvorschriften transponiert wurden. Für die Allgemeinbevölkerung liegt dazu zurzeit nur eine Empfehlung bei elektromagnetischen Feldern vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-29 |
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