Wird die Gefährdungsbeurteilung tatsächlich durchgeführt?
Die Gefährdungsbeurteilung gehört zum Kernbestand der Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1996. Auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten stellt sich weiterhin die Frage, ob und in welcher Qualität die Gefährdungsbeurteilungen tatsächlich vorliegen. Antwort gibt eine repräsentative Befragung von Betrieben und Beschäftigten im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Evaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA-Dachevaluation). Die hier zu besprechenden entscheidenden Fragen dieser umfangreichen Erhebung lauteten:
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