„Wie wirksam sind die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen?“ oder „Wie kann ich die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen und beurteilen?“ – Vor diesen Fragen stehen täglich die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine pauschale Antwort auf diese grundsätzliche Fragestellung gibt es jedoch nicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt zwar eine Wirksamkeitsüberprüfung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, allerdings wird dabei seitens des Gesetzgebers keine methodische Vorgehensweise vorgegeben. Durch die Schutzzielbestimmung wird dem Arbeitgeber dabei ein gewisser Handlungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-31 |
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