Im Rahmen der Bemühungen um einen Sozialraum Europa und der Umsetzung europäischen Rechts trat 1996 in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (89/391/EWG) in Kraft. Damit wurde der betriebliche Arbeitsschutz – Sicherheit und Gesundheitsschutz – auf eine neue, europäisch harmonisierte, rechtliche Grundlage gestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |
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