Die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen hat sich in den letzten zehn bis 15 Jahren ungefähr verdoppelt. Der Gesetzgeber hat dies und andere gesundheitliche Wirkungen auf die kosmetische Anwendung künstlicher ultravioletter Strahlung zurückgeführt und das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und die UV-Schutzverordnung (UVSV) erlassen. Hierin werden Anforderungen formuliert, die bei dem Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten eingehalten werden müssen. Es werden Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, an das Fachpersonal, dessen Qualifizierung und Beschäftigung zu den Betriebszeiten sowie Informations- und Dokumentationspflichten der Betreiber beschrieben. Diese müssen die Einhaltung der Anforderungen gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-01 |
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