Eine Arbeitnehmerin wurde auf Grund der Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung nicht beschäftigt. Da sie zuvor monatlich rund 3 500 DM brutto verdient hatte, zahlte ihr die gesetzliche Krankenkasse für diese Zeit insgesamt 2 500 DM Mutterschaftsgeld. Den gesetzlichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 3335,72 DM wollte ihr Arbeitgeber dagegen nicht zahlen. Er meinte, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sei verfassungswidrig.
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