Ein Arbeitsunfall in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union – EU – kann ebenso Voraussetzung für eine deutsche Erwerbsminderungsrente sein wie ein in Deutschland erlittener Arbeitsunfall. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs besagen nämlich eindeutig, dass anderenfalls die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU, eine der Grundfreiheiten dieser Gemeinschaft, beeinträchtigt wäre.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.06.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seite 310
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