Die inhaltsgleiche Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) in deutsches Recht erfolgte durch eine umfassende Änderung der Maschinenverordnung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009, in dem die geänderte Maschinenverordnung in Kraft getreten ist, und im Jahr 2010 vom Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) eine einschlägige Informationsaktion für die sachsenanhaltischen Maschinenbau-Unternehmen vorgenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.