Mit der REACh-Verordnung hat das Europäische Chemikalienrecht vor zehn Jahren eine neue Systematik erhalten. Damit soll sie ein hohes Schutzniveau für menschliche Gesundheit und Umwelt mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sicherstellen. Als wichtiges Instrument zur Zielerreichung gilt unter anderem die Substitution gefährlicher Chemikalien. Der Fokus bei der Bewertung der Chemikalie liegt aber nur auf ihrer Toxizität. Greift dieser Ansatz bei der aktuellen Definition der Nachhaltigkeit nicht zu kurz?
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